Netzzugang

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Beschluss vom 20. Dezember 2017 (Az. BK6-17-168) hat die Bundesnetzagentur den bislang von ihr festgelegten Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag Strom geändert. In der Festlegung verpflichtet sie zugleich die Netzbetreiber, die bestehenden Netznutzungs-/Lieferantenrahmenverträge Strom zum 1. April 2018 an die neu festgelegte Fassung  vom 26.02.2018 anzupassen.

Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit den Lieferantenrahmenvertrag und die Anlagen zum Vertrag herunterzuladen oder, wenn Sie schon einen Lieferantenrahmenvertrag mit uns abgeschlossen haben, uns per E-Mail in Textform den Abschluss des neuen Lieferantenrahmenvertrages nach BK6-20-160 in der konsolidierten Fassung vom 21.12.2020 zu bestätigen.

Für Fragen steht Ihnen unser Team vom EDM gerne unter der Telefonnummer 06103 / 595 – 330 zur Verfügung.

Lieferantenrahmenvertrag nach BK6-20-160 Beschluss vom 21.12.2020

Bestätigung_in_Textform_an_die_Vorgabe_BK6-13-042

Anlage Kontakdatenblatt

Anlage Sperrauftrag

Anlage Zuordnungsvereinbarung

Erlaubnisschein Strom

Anlage EDI Vereinbarung

Wiederverkäuferbescheinigung