2. Lieferung
Die Stadtwerke Langen GmbH liefert elektrische Energie zum Eigenverbrauch im Haushalt an die oben genannte Entnahmestelle. Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme seines gesamten Bedarfs an elektrischer Energie an der oben genannten Entnahmestelle und zur Zahlung des Entgelts.
2. Lieferung
Die Stadtwerke Langen GmbH liefert Erdgas zum Eigenverbrauch im Haushalt an die oben genannte Entnahmestelle. Qualität und Übergabedruck werden in dem separat mit dem Netzbetreiber abzuschließenden Netzanschlussvertrag geregelt. Derzeit entspricht das gelieferte Erdgas der Gruppe H.
3. Preis und eingeschränkte Preisgarantie
Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise der Stadtwerke Langen GmbH gemäß dem Preisblatt Garant, welches diesem Auftragsformular als Anlage beigefügt ist. Die Stadtwerke Langen GmbH gewähren bei Abschluss des Vertrags für die Dauer der Erstlaufzeit eine eingeschränkte Preisgarantie auf den Energie-Arbeitspreis und Energie-Grundpreis (Beschaffung- und Vertriebskosten) nach Ziffer 6.3.1 der AGB („Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Langen GmbH über die Lieferung von Erdgas und Strom für Haushaltskunden außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung (Sonderkundenverträge) für das Produkt Garant. Während des Zeitraums der eingeschränkten Preisgarantie wird die Stadtwerke Langen GmbH keine Änderung der garantierten Energiepreise vornehmen. Auch während des Preisgarantiezeitraums ändert sich der vom Kunden zu zahlende Gesamtpreis jedoch, wenn sich die variablen Preisbestandteile gemäß Ziffern 6.3.2 - 6.3.3 der AGB ändern. Entsprechendes gilt bei Wegfall oder Einführung zusätzlicher Steuern, Abgabe oder einer sonstigen staatlich veranlassten allgemein verbindlichen Belastung (z.B. Umlagen) auf die Stromlieferung nach Ziffer 6.9 der AGB.
3. Preis und eingeschränkte Preisgarantie
Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise der Stadtwerke Langen GmbH gemäß dem Preisblatt Garant, welches diesem Auftragsformular als Anlage beigefügt ist. Die Stadtwerke Langen GmbH gewähren bei Abschluss des Vertrags für die Dauer der Erstlaufzeit eine eingeschränkte Preisgarantie auf den Energie-Arbeitspreis und Energie-Grundpreis (Beschaffung- und Vertriebskosten inklusive Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis") nach Ziffer 6.2.1 der AGB („Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Langen GmbH über die Lieferung von Erdgas und Strom für Haushaltskunden außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung (Sonderkundenverträge) für das Produkt Garant. Während des Zeitraums der eingeschränkten Preisgarantie wird die Stadtwerke Langen GmbH keine Änderung der garantierten Energiepreise vornehmen. Auch während des Preisgarantiezeitraums ändert sich der vom Kunden zu zahlende Gesamtpreis jedoch, wenn sich die variablen Preisbestandteile gemäß Ziffern 6.2.2 - 6.2.3 der AGB ändern. Entsprechendes gilt bei Wegfall oder Einführung zusätzlicher Steuern, Abgabe oder einer sonstigen staatlich veranlassten allgemein verbindlichen Belastung (z.B. Umlagen) auf die Erdgaslieferung nach Ziffer 6.9 der AGB.
4. Vertragslaufzeit, Verlängerung, Kündigung und Lieferbeginn
Das Produkt Garant hat eine Erstlaufzeit bis 31.12.2027 und endet automatisch. Der Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Die Stadtwerke Langen GmbH teilt dem Kunden den Lieferbeginn mit der Vertragsbestätigung in Textform mit.
5. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ergänzend finden die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Anwendung.
6. Vollmacht
Hiermit bevollmächtigt der Kunde die Stadtwerke Langen GmbH zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Lieferanten von elektrischer Energie erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtigt der Kunde die Stadtwerke Langen GmbH zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs und/oder der Messung. Soweit und solange für den Kunden ein Dritter nach § 21 b Abs. 2 EnWG für Messstellenbetrieb oder Messdienstleistung zuständig ist, bevollmächtigt der Kunde die Stadtwerke Langen GmbH auch zur Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten.
6. Vollmacht
Hiermit bevollmächtigt der Kunde die Stadtwerke Langen GmbH zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Lieferanten von Erdgas erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtigt der Kunde die Stadtwerke Langen GmbH zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs und/oder der Messung. Soweit und solange für den Kunden ein Dritter nach § 21 b Abs. 2 EnWG für Messstellenbetrieb oder Messdienstleistung zuständig ist, bevollmächtigt der Kunde die Stadtwerke Langen GmbH auch zur Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten.
7. SEPA-Lastschriftmandat
Fällige Forderungen können Sie überweisen oder durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats von Ihrem Konto einziehen lassen. Nutzen Sie dazu gerne folgendes Formular:
8. Widerrufsbelehrung für Verbraucher gemäß § 13 BGB
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Langen GmbH, Weserstraße 14, 63225 Langen, E-Mail: kundenservice@stadtwerke-langen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei Ihrer ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
8. Widerrufsbelehrung für Verbraucher gemäß § 13 BGB
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Langen GmbH, Weserstraße 14, 63225 Langen, E-Mail: kundenservice@stadtwerke-langen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei Ihrer ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Erdgas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
9. Auftragserteilung
Durch seine zahlungspflichtige Bestellung erteilt der Kunde der Stadtwerke Langen GmbH den Auftrag, seinen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an die obige Entnahmestelle zu liefern. Der Stromlieferungsvertrag kommt zustande, sobald die Stadtwerke Langen GmbH dem Kunden in Textform das Zustandekommen in Textform bestätigt und den verbindlichen Liefertermin mitteilt.
9. Auftragserteilung
Durch seine zahlungspflichtige Bestellung erteilt der Kunde der Stadtwerke Langen GmbH den Auftrag, seinen gesamten Bedarf an Erdgas an die obige Entnahmestelle zu liefern. Der Erdgaslieferungsvertrag kommt zustande, sobald die Stadtwerke Langen GmbH dem Kunden in Textform das Zustandekommen in Textform bestätigt und den verbindlichen Liefertermin mitteilt.