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Netze
Der stetige Wandel der Energiemärkte stellt die Stadtwerke Langen GmbH auch als Netzbetreiber vor neue Herausforderungen. Veränderte Rahmenbedingungen erfordern neue Strategien, die zum einen die Kosten beim Netzbetrieb reduzieren, gleichzeitig aber die erforderlichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards im Energieversorgungsbereich gewährleisten.
Unter Berücksichtigung dieser Aspekte werden sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit einer fachgerechten Verlegung, einem langfristig gesicherten Betrieb und einer schnellstmöglichen Störungsbeseitigung in den Energie- und Wassernetzen durch unsere qualifizierten Mitarbeiter des Netzbetriebes wahrgenommen.
Diese Anforderungen so wirtschaftlich wie möglich zu erfüllen, betrachten wir als unsere Verpflichtung Ihnen gegenüber, um höchste Versorgungsqualität und ein weiterhin günstiges Preisniveau für unsere Kunden darstellen zu können.
Die Netze im Überblick
Stromnetz
Die Stadtwerke Langen sind als Verteilnetzbetreiber für das über 540 km lange Mittelspannungs- und Niederspannungsnetz in der Stadt Langen und in der Gemeinde Egelsbach verantwortlich. Das Mittelspannungsnetz dient der regionalen Stromverteilung und der Versorgung unserer Mittelspannungskunden aus dem gewerblichen und industriellen Bereich.
In unserem 43 km² großen Versorgungsgebiet wird in mehr als 160 Transformatorenstationen Mittelspannung in Niederspannung umgewandelt. Das darüber gespeiste Niederspannungsnetz ist als überwiegend erdverlegtes Kabelnetz errichtet und versorgt unsere Niederspannungsanschlussnehmer sowie die öffentlichen Beleuchtungsanlagen. Gleichzeitig wird in dieses Netz aus einer Vielzahl von Erzeugungsanlagen, insbesondere Photovoltaikanlagen, eingespeist.
Wissenswertes zu den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern finden Sie auf deren Informationsplattform unter www.netztransparenz.de.
Netzanschluss
Der Netzbetreiber Stadtwerke Langen GmbH ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.11.2006 (BGBl. I S. 2477) jedermann an sein Stromversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Langen GmbH zur NAV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.
Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie die Ergänzenden Erläuterungen der Stadtwerke Langen GmbH zur TAB gelten für den Anschluss und Betrieb von elektrischen Anlagen an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Langen GmbH. Im Sinne von §13 NAV wird für elektrische Anlagen der Begriff „Kundenanlage“ verwendet.
Des Weiteren gelten die TAB (gemäß §19 EnWG als technische Mindestanforderungen) für den Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen und/oder Speichern und legt die Handlungspflichten für Netzbetreiber, Planer, Errichter, Anschlussnehmer und Betreiber fest.
Die TAB sowie die Ergänzenden Erläuterungen sind Bestandteil von Netzanschlussverträgen und Anschlussnutzungsverhältnissen gemäß NAV.
Die Ergänzenden Erläuterungen der Stadtwerke Langen GmbH treten zum 01. Oktober 2019 in Kraft. Die bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Erläuterungen zur TAB treten am gleichen Tage außer Kraft.
Für alle Netzanschlussverhältnisse die auf der Grundlage der AVBEltV oder TAB 2007 begründet worden sind, machen die Stadtwerke Langen GmbH auf Grundlage des §29 NAV i. V. m. §115 EnWG vom Recht Gebrauch, ab dem 01. Oktober auf diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsregelungen umzustellen.
Bei der Anwendung der TAB sind die genannten Normen, Anwendungsregeln und Dokumente durch Planer, Errichter, Anschlussnehmer und Anschlussnutzer ebenfalls zu berücksichtigen.
Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen sind im Internet veröffentlicht. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.
Entgelte Netzzugang
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, das aktuelle Preisblatt für die Netznutzung sowie das Referenzpreisblatt zur Ermittlung der vermiedenen Netzentgelte herunterzuladen. Das aktuelle Preisblatt, sowie das Preisblatt der Vorperiode, finden Sie hier.
Erneuerbare Energien
Solarstrom vom Balkon – so geht’s!
Sparen, wenn die Sonne lacht: Mit einer steckerfertigen PV-Anlage – auch „Mini-PV-Anlage“ oder „Balkonkraftwerk“ genannt – hat jeder die Möglichkeit, eigenen Strom zu erzeugen.
Also einfach Stecker rein und los geht’s? Nein, denn bei der Installation und Inbetriebnahme gibt es vorab ein paar Dinge zu beachten. Konkrete Anforderungen finden sich in Normen und Standards wieder. Auf der Homepage der Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik (DKE) finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen zum Betrieb von Mini-PV-Anlagen: Mini-PV-Anlage: Leitfaden für Installation und Betrieb (dke.de).
Damit wir wissen, was durch Ihren Beitrag zur Energiewende in unserem Stromnetz passiert, helfen Sie uns, wenn Sie uns über den Anschluss einer Mini-PV-Anlage informieren. Mit unserem Formular können Sie den Anschluss von steckerfertigen Mini-PV-Anlagen bis 600 Wp mit wenigen Schritten anzeigen. Eine Genehmigung seitens der Stadtwerke Langen GmbH ist für Mini-PV-Anlagen nicht erforderlich. Haben Sie noch keinen elektronischen Stromzähler, so tauschen wir Ihren alten Zähler gerne gegen eine moderne Messeinrichtung aus. Dieser Austausch ist für Sie kostenfrei.
Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage größer 600 Wp
Im Folgenden halten wir Informationen rund um das Thema Erzeugungsanlagen im Geltungsbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) für Sie bereit.
Betreiber einer EEG- oder KWK-Anlage können den in ihren Anlagen produzierten Strom ins Netz einspeisen und eine Vergütung entsprechend dem EEG oder KWK-G in Anspruch nehmen.
Wenn Sie eine Erzeugungsanlage nach dem EEG oder KWK-G an das Netz der Stadtwerke Langen GmbH (SWL) anschließen wollen, möchten wir Sie bitten folgende Punkte zu beachten.
- Vorüberlegungen
- 1. Antrag auf Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage (Einspeiseanfrage)
- 2. Prüfung des Netzanschlusses (Netzverträglichkeitsprüfung)
- 3. Errichtung der Anlage
- 4. Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz
- 5. Einspeisemanagement und technische Vorgaben nach § 9 EEG
- 6. Fertigmeldung = Inbetriebnahmeantrag = Zählerantrag
Vorüberlegungen
- Welche Leistung soll die Anlage bekommen?
- Ist schon eine Erzeugungsanlage auf diesem Grundstück installiert?
- Ist ein Stromspeicher vorgesehen?
- Besteht Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Letztverbraucher?
1. Antrag auf Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage (Einspeiseanfrage)
Für die Einspeiseanfrage bitte folgende Antragsformulare verwenden:
- Photovoltaikanlage: EA-01-1-1-PV-Antrag
- BHKW- oder sonstige Anlage: EA-01-1-2-Sonst-Antrag
Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die einzelnen Komponenten der Anlage noch nicht bekannt sind, dann ist bitte mindestens die geplante Gesamtleistung anzugeben; in diesem Fall sollten die tatsächlichen Anlagendaten nachgereicht werden, sobald sie bekannt sind.
Mit dem Antrag sollte auch ein Lageplan eingereicht werden:
- Muster-Lageplan siehe: EA-01-2-Muster-Lageplan
Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die einzelnen Komponenten der Anlage noch nicht bekannt sind, dann ist bitte mindestens die geplante Gesamtleistung anzugeben; in diesem Fall sollten die tatsächlichen Anlagendaten nachgereicht werden, sobald sie bekannt sind.
Mit dem Antrag sollte auch ein Lageplan eingereicht werden:
-
- Muster-Lageplan siehe: EA-01-2-Muster-Lageplan
Der Lageplan muss nicht amtlich beglaubigt sein; es sollte jedoch erkennbar sein, an welcher Stelle auf dem Grundstück sich die geplante Anlage befindet.
Folgende Unterlagen müssen spätestens mit dem Inbetriebnahmeantrag (siehe Punkt 5) eingereicht werden:
- Übersichtsschaltbild (AC und DC)
- Datenblätter der Anlagenkomponenten
- Konformitätserklärungen (Einheitenzertifkate für Erzeugungseinheit und Netz/-Anlagenschutz)
Sollte der Betrieb von Stromspeichersystemen geplant sein, beachten Sie bitte die Informationen zu „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“.
Bei Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlagen muss die Baugenehmigung vorgelegt werden.
2. Prüfung des Netzanschlusses (Netzverträglichkeitsprüfung)
Die SWL prüft, inwieweit Ihr Netzanschluss und die vorgelagerten Netzkomponenten für die geplante Anlagengröße geeignet sind, und ermitteln den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt.
Falls eine Netzbaumaßnahme erforderlich ist, werden wir Sie informieren.
3. Errichtung der Anlage
Die Errichtung der Anlage muss durch ein zugelassenes konzessioniertes Elektroinstallationsunternehmen nach den gesetzlichen und technischen Regelungen erfolgen. Wenn das Elektroinstallationsunternehmen bei einem anderen Versorgungsnetzbetreiber eingetragen ist, so kann bei Vorlage des entsprechenden Ausweises eine temporäre Konzession gewährt werden.
Die Elektrofachfirma hat die Erzeugungsanlage auf den korrekten Einhalt der Regeln der Technik zu überprüfen. Insbesondere sind hier die Regeln VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4101 zu beachten.
Bei Anlagen größer 135 kW ist die Anschlussregel VDE-AR-N 4110 zu beachten.
Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen ein zusätzlicher Zähler für die Gesamterzeugung installiert werden muss. Das Messkonzept der Anlage sollte daher im Vorfeld mit den SWL abgestimmt werden.
Bei Erzeugungsanlagen > 30 kWp muss ein zentraler NA-Schutz installiert werden.
4. Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz
Bitte FNN-Hinweis zum „Anschluss und Betrieb von Stromspeichern am Niederspannungsnetz“ beachten:
Bei Anschluss eines Stromspeichers sind spätestens mit dem Inbetriebnahmeantrag folgende Unterlagen einzureichen:
- Datenblatt des Speichers, gemäß o.g. FNN-Hinweis
Bitte folgendes Formular verwenden: EA-04-2-Datblatt-Speicher - Einheitenzertifikate nach VDE-AR-N 4105 bzw. nach VDE-AR-N 4110
- Gegebenenfalls Übersichtsschaltplan
5. Einspeisemanagement und technische Vorgaben nach § 9 EEG
Um Netzengpässe zu verhindern und um die Systemstabilität zu gewährleisten, müssen die technischen Vorgaben des § 9 EEG erfüllt werden (gilt auch für KWK- und andere Erzeugungsanlagen).
Vorläufig sind in Abhängigkeit der Anlagengröße folgende Maßnahmen erforderlich.
- Anlagen ≤ 25 kW: keine Maßnahmen erforderlich
- Anlagen > 25 kW und ≤ 100 kW: Die Einspeiseleistung muss ferngesteuert reduziert werden können.
- Anlagen > 100 kW: Die Einspeiseleistung muss ferngesteuert reduziert werden können und die jeweilige Ist-Einspeisung muss abgerufen werden können.
Die Kosten für diese Maßnahmen müssen vom Anlagenbetreiber übernommen werden.
Im Falle der fernsteuerbaren Reduzierung erfolgt die Umsetzung der Vorgaben durch einen vorprogrammierten Rundsteuerempfänger.
Der vorprogrammierte Rundsteuerempfänger für Anlagen ≤ 100 kWp kann bei den SWL zum Preis von 159,00 € netto abgeholt und durch den vom Anlagenbetreiber beauftragten konzessionierten Elektroinstallateur eingebaut werden.
- Bestellformular für diesen Rundsteuerempfänger bei Anlagen ≤ 100 kWp: EA-05-1-Bestellung-RSE-kl100
Um bei Anlagen > 100 kW die Ist-Einspeisung abrufen zu können, muss die Anlage mit geeigneten zusätzlichen Einrichtungen versehen werden. Hierfür wird eine Mehrkostenpauschale erhoben; die Höhe der Mehrkosten hängt vom vorhandenen Netzanschluss ab. Bei fremdbetriebenen Messstellen müssen die Modalitäten zur Abrufung der Ist-Einspeisung im Einzelfall abgestimmt werden
Bei der Inbetriebnahme zum Netzanschluss muss der Rundsteuerempfänger installiert und betriebsbereit sein. Der Einbau des Rundsteuerempfängers erfolgt eigenverantwortlich durch den Anlagenerrichter entsprechend den Technischen Anforderungen zum Einspeisemanagement der Stadtwerke Langen:
- siehe: EA-05-4-Richtlinien-Einsman
Der Einbau bzw. Austausch des Modems für die Abrufung der Ist-Einspeisung erfolgt durch die SWL, die Vorverdrahtung mit der Anbindung an den Rundsteuerempfänger und den Zähler erfolgt durch den Anlagenerrichter.
Die Parametrierung der Rundsteuerempfänger erfolgt durch die SWL entsprechend den Vorgaben der VDE-AR-N 4105
Ab dem Zeitpunkt, zu dem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die technische Möglichkeit nach § 30 des Messstellenbetriebsgesetzes feststellt, sind Anlagen größer 7 kW mit intelligenten Messsystemen auszustatten, die die Ist-Einspeisung übermitteln können und über die die Einspeiseleistung der Anlagen ferngesteuert reduziert werden kann. Ab diesem Zeitpunkt ist der Einbau von Rundsteuerempfängern nicht mehr nötig.
6. Fertigmeldung = Inbetriebnahmeantrag = Zählerantrag
Nach Fertigstellung der Anlage reicht der Elektroinstallateur den Inbetriebnahmeantrag für die Anlage ein;
- siehe: EA-06-1-IBN-Antrag
Folgende Unterlagen müssen dem Netzbetreiber vorliegen:
- Übersichtsschaltbild AC und DC (einpolig) inklusive Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen, Muster siehe: EA-06-2-Übersichtsplan.
Bei PV-Anlagen müssen auf dem Übersichtsschaltbild Anzahl und Typen von Modulen und Wechselrichtern vermerkt sein; bei anderen Erzeugungsanlagen müssen Anzahl und Typen der Erzeugungseinheiten vermerkt sein - Datenblätter
- Beispiel für PV-Anlagen (Module und Wechselrichter): EA-06-3-Datblatt-WR, EA-06-4-Datblatt-Mod
- Beispiel für BHKWs: EA-06-5-Datblatt-BHKW
- Einheitenzertifikate für Erzeugungseinheiten und Netz-/ Anlagenschutz;
- Muster siehe: EA-06-6-Zert-EA, EA-06-7-Zert-NAS
- Konformitätserklärung bei kundeneigenen Erzeugungszählern (inklusive Wandler, falls nötig)
- Änderungen gegenüber dem Einspeiseantrag unbedingt mitteilen.
7. Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt üblicherweise beim Netzanschluss der Anlage im Zuge des Zählereinbaus. Grundsätzlich besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Installateur eine vorläufige Erstinbetriebnahme durchführt. Der Netzanschluss erfolgt in jedem Fall aber erst beim Zählereinbau.
7.1 Vorläufige technische Inbetriebnahme gemäß EEG §3 Nr. 30 durch Elektroinstallateur
- optional
- Hinweis auf EEG §3 Nr. 30 und Bestätigung, dass die Inbetriebnahme gemäß den dort genannten Bestimmungen erfolgt ist
- Anlage darf nicht an das Netz angeschlossen werden!
- Inbetriebnahmeprotokoll mit einzureichenden Unterlagen Formular siehe: EA-07-1-Inst-IBN
- Fotos der Module und Wechselrichter (ggf. mit Tageszeitung)
- Alternativ Mitunterschrift eines Augenzeugen
7.2 Gemeinsame Inbetriebnahme beim Zählereinbau
- Anwesenheit des Anlagenerrichters ist erforderlich
- Inbetriebnahmeprotokoll wird erstellt
- Einspeise-Antrag, Fertigmeldung und gegebenenfalls das vorläufige Inbetriebnahmeprotokoll sind Bestandteile des Inbetriebnahmeprotokolls
- Zähler wird eingebaut
- Falls der Zählereinbau im Vorfeld durch einen fremden Messstellenbetreiber erfolgt ist, muss zur Feststellung der Betriebsbereitschaft ein zusätzlicher Abnahmetermin vereinbart werden
8. Meldung an das Marktstammdatenregister (bei KWK-Anlagen zusätzlich Meldung an die BAFA)
Der Anlagenbetreiber ist für die Registrierung der Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNA) selbst verantwortlich; bitte beachten Sie die Meldefristen. Die Modalitäten der Registrierung können auf der Internetpräsenz des MaStR eingesehen werden.
http://www.marktstammdatenregister.de).
Bitte lassen Sie uns eine Registrierungsbestätigung zukommen:
Beispiele siehe: EA-08-1-MStR-Meldung
KWK-Anlagen müssen zusätzlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet werden, hier benötigen wir den entsprechenden BAFA-Bescheid:
- Beispiele siehe: EA-08-2-BAFA-Bestätigung
Die EEG- bzw. KWK-Vergütung kann nur gewährt werden, wenn die o.g. Nachweise vorliegen.
9. Einspeisebestätigung
Nach dem Netzanschluss und nach der Vorlage nötigen Unterlagen übersenden wir Ihnen eine Einspeisebestätigung.
Das der Einspeisebestätigung beiliegende Kundendatenblatt bitten wir ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückzusenden; das Datenblatt enthält die Angaben zur Bankverbindung, zur steuerlichen Behandlung der Anlage sowie eine Abfrage zur Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Letztverbraucher.
10. Abschlagszahlungen
Nach Eingang des Kundendatenblattes beginnen die monatlichen Abschlagszahlungen zur Vergütung der ins Netz eingespeisten Energie der Erzeugungsanlage. Die Abschlagszahlungen erfolgen monatlich und werden rückwirkend für den Vormonat überwiesen.
Die Abschlagszahlungen für PV-Anlagen werden im Inbetriebnahmejahr unter Berücksichtigung der gegebenfalls zu entrichtenden EEG-Umlage mit den zu erwarteten Erträgen abgeschätzt. Nach Ablauf eines vollen Kalenderjahres werden die Abschläge entsprechend der tatsächlich eingespeisten Energie neu festgesetzt.
11. Jahresabschluss – Abrechnung
Um den 31.12. jeden Jahres werden von Ihnen oder von einem beauftragten Dritten die relevanten Zähler abgelesen und die Zählerstande an die Stadtwerke Langen übermittelt.
Nach Mitteilung der Zählerstände erstellen wir die Abschlussrechnung für das Kalenderjahr.
Kontakt
Stadtwerke Langen GmbH
Einspeiseservice
Weserstraße 14
63225 Langen
E-Mail: Einspeiseservice@stadtwerke-langen.de
Tel.: 06103/ 595-340
Fax.: 06103/ 595-224
Erneuerbare Energien
Nachfolgend zeigen wir gemäß § 77 Abs.1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien die folgenden Daten an:
Netzzugang
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Beschluss vom 20. Dezember 2017 (Az. BK6-17-168) hat die Bundesnetzagentur den bislang von ihr festgelegten Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag Strom geändert. In der Festlegung verpflichtet sie zugleich die Netzbetreiber, die bestehenden Netznutzungs-/Lieferantenrahmenverträge Strom zum 1. April 2018 an die neu festgelegte Fassung vom 26.02.2018 anzupassen.
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit den Lieferantenrahmenvertrag und die Anlagen zum Vertrag herunterzuladen oder, wenn Sie schon einen Lieferantenrahmenvertrag mit uns abgeschlossen haben, uns per E-Mail in Textform den Abschluss des neuen Lieferantenrahmenvertrages nach BK6-20-160 in der konsolidierten Fassung vom 21.12.2020 zu bestätigen.
Für Fragen steht Ihnen unser Team vom EDM gerne unter der Telefonnummer 06103 / 595 – 330 zur Verfügung.
Netzverluste
Netzverluste 2022:
Mittelspannung: | 173.906 kWh |
Umspannung: | 239.710 kWh |
Niederspannung: | 4.327.017 kWh |
Netzstrukturdaten 2023
Stromkreislängen:
Kabelleitung Mittelspannung: | 129 | km |
Freileitung Mittelspannung: | 0 | km |
Kabelleitung Niederspannung: | 424 | km |
davon Freileitung Niederspannung: | 5 | km |
Installierte Leistung der Umspannebenen:
MS/NS: | 102 | MVA |
Gesamtleistung der Transformatoren: | 102 | MVA |
Anzahl der Entnahmestellen:
Mittelspannung: | 51 | Stück |
Niederspannung: | 30.141 | Stück |
Entnommene Jahresarbeit:
Mittelspannung: | 16.393.247 | kWh |
Niederspannung: | 117.623.986 | kWh |
Mittelspannung/Niederspannung: | 6.888.561 | kWh |
Versorgungsgebiet nach Einwohner:
Gesamt (Langen u. Egelsbach): | 51.957 | Einwohner |
Versorgungsgebiet Fläche:
Geographische Fläche: | 43,93 | km² |
Versorgte Fläche: | 12,04 | km² |
Energiestrukturdaten (VNB)
Hochlastzeitfenster 2024
Netzbereich: Langen
Datenbasis: September 2022 – August 2023
Spannungsebene der Entnahmestelle |
Frühling (März – Mai) |
Sommer (Juni – Aug.) |
Herbst (Sept. – Nov.) |
Winter (Dez. – Feb.) |
---|---|---|---|---|
MS | 10:45 – 14:15 17:15 – 19:15 |
|||
MS/NS | 12:00 – 13:45 17:15 – 19:15 |
|||
NS | 12:00 – 13:45 17:15 – 19:15 |
Definition der Hochlastzeitfenster gemäß BK4-13-739 der Bundesnetzagentur
Die Hochlastzeitfenster sind ausschließlich an Werktagen (Montag – Freitag) gültig. Wochenende, Feiertage und maximal ein Brückentag pro Woche sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr (24. Dezember bis 1. Januar) gelten als Nebenzeit.
Umsetzung: Alle Brückentage sind Werktage
Vertrieb
Festlegung des Grundversorgers
Die Stadtwerke Langen GmbH als Betreiber des Strom- und Gasnetzes der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Stadt Langen und der Gemeinde Egelsbach haben gemäß § 36 EnWG zum 01.07.2021 den Grundversorger für Strom und Gas festgestellt. Sowohl in der Stromversorgung, als auch in der Gasversorgung werden die meisten Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG von der Stadtwerke Langen GmbH versorgt. Somit übernimmt die Stadtwerke Langen GmbH im Netzgebiet der Stadt Langen und der Gemeinde Egelsbach bis zum 30.06.2024 die Aufgaben des Grundversorgers.
Grund- und Ersatzversorgung: StromGVV
Ergänzende Bedingungen
Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung
Stromkennzeichnung
Datenaustausch
Im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses BK6-06-009 der Bundesnetzagentur möchten wir Sie über den derzeitigen Entwicklungsstand der Datenformate in unserem Hause informieren.
Die Stadtwerke Langen GmbH erfüllt alle seitens der BNetzA gestellten Anforderungen und tauscht mit allen Marktpartnern die geforderten Formate und Versionen auf dem elektronischen Weg aus. Einzelheiten finden Sie auf den Informationsblättern.
Erdgasnetz
Die Stadtwerke Langen betreiben in der Stadt Langen und in der Gemeinde Egelsbach das Erdgasversorgungsnetz. Das Netz wird in Nieder- Mittel und Hochdrucknetz unterteilt. In Langen und Egelsbach verfügen wir über ein Netz mit allen vorgenannten Druckstufen.
Netzanschluss
Der Netzbetreiber Stadtwerke Langen GmbH ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 01.11.2006 (BGBl. I S. 2477, 2485) jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Langen GmbH zur NDAV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.
Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV begründet worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Gasversorgungsnetz zur Entnahme von Gas in Niederdruck nutzen.
Für alle Netzanschlussverhältnisse, die vor dem 13.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV begründet worden sind, machen die Stadtwerke Langen GmbH auf Grundlage des § 29 Abs.1 NDAV i.V. m. § 115 Abs.1 Satz 2 EnWG von ihrem Recht Gebrauch, ab dem morgigen Tage auf diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungs-bedingungen umzustellen.
Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen sind im Internet veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Langen GmbH aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.
Netzzugang
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, den Lieferantenrahmenvertrag und die Anlagen zum Vertrag herunterzuladen.
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit den Lieferantenrahmenvertrag herunterzuladen oder wenden Sie sich per E-Mail an die Adresse edm@stadtwerke-langen.de.
Verfahrensspezifische SLP-Parameter der SW Langen für 2018
Formular Transportanfrage:
Hier können Sie sich eine Transportanfrage als PDF herunterladen
Entgelte Netzzugang
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, das aktuelle Preisblatt für die Netznutzung herunterzuladen. Das aktuelle Preisblatt, sowie das Preisblatt der Vorperiode, finden Sie hier.
Netzstrukturdaten
Jahresarbeit 2022: | 469.096.315 kWh |
Höchste Stundenleistung 2022: | 149 MW | |
Zeitpunkt der höchsten Stundenleistung: | 18.12.2022 18:00 Uhr |
Netzbeschreibung
Abrechnungsbrennwert des Vormonats:
Januar 2023: | 11,544 | |
Februar 2023: | 11,540 | |
März 2023: | 11,505 | |
April 2023: | 11,522 | |
Mai 2023: | 11,563 | |
Juni 2023: | 11,540 | |
Juli 2023: | 11,511 | |
August 2023: | 11,559 | |
September 2023: | 11,574 | |
Oktober 2023: | 11,507 | |
November 2023: | 11,504 | |
Dezember 2023: | 11,491 | |
Januar 2024: | 11,511 | |
Februar 2024: | 11,508 | |
März 2024: | 11,499 | |
April 2024: | 11,470 | |
Mai 2024: | 11,482 | |
Juni 2024: | 11,512 | |
Juli 2024: | 11,503 | |
August 2024: | 11,526 |
Länge des Gasleitungsnetzes:
Hochdrucknetz: | 12 km |
Mitteldrucknetz: | 25 km |
Niederdrucknetz: | 134 km |
Gesamt: | 171 km |
Länge des Hochdrucknetzes:
-HD < DN 300: | 12 km |
Verfahrensspezifische SLP-Parameter der SW Langen ab 2016
Ein- und Ausspeisepunkte 2022:
Einspeisepunkte Hochdrucknetz: | 4 Stück |
Einspeisepunkte Mitteldrucknetz: | 0 Stück |
Einspeisepunkte Niederdrucknetz: | 0 Stück |
Ausspeisepunkte Hochdrucknetz: | 22 Stück |
Ausspeisepunkte Mitteldrucknetz: | 131 Stück |
Ausspeisepunkte Niederdrucknetz: | 7.697 Stück |
Zuordenbarkeit jeder Entnahmestelle
Erdgasnetzkarte

Vertrieb
Festlegung des Grundversorgers
Die Stadtwerke Langen GmbH als Betreiber des Strom- und Gasnetzes der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Stadt Langen und der Gemeinde Egelsbach haben gemäß § 36 EnWG zum 01.07.2021 den Grundversorger für Strom und Gas festgestellt. Sowohl in der Stromversorgung, als auch in der Gasversorgung werden die meisten Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG von der Stadtwerke Langen GmbH versorgt. Somit übernimmt die Stadtwerke Langen GmbH im Netzgebiet der Stadt Langen und der Gemeinde Egelsbach bis zum 30.06.2024 die Aufgaben des Grundversorgers.
Ergänzende Bedingungen zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung
Datenaustausch
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, alle relevanten Dokumente zur Umsetzung des elektronischen Datenaustauschs gemäß GeLi Gas herunterzuladen.
Die Stadtwerke Langen GmbH erfüllt alle seitens der BNetzA gestellten Anforderungen und tauscht mit allen Marktpartnern die geforderten Formate und Versionen auf dem elektronischen Weg aus. Einzelheiten finden Sie auf den Informationsblättern.
Wärmenetz
Die Stadtwerke Langen sind seit über 100 Jahren der kompetente Partner für alle Fragen rund um das Thema Energie. Seit mehr als 30 Jahren kümmern wir uns um die Wärmeversorgung unserer Kunden und nehmen damit eine Vorreiterrolle in Hessen ein. Mit modernen Heizzentralen und Wärmenetzen sorgen wir in Langen und Egelsbach für eine besonders zuverlässige und klimaschonende Raumbeheizung und Warmwasserbereitung.

Informationen zur energetischen Qualität der Wärme:
Gemäß Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (FFVAV) informieren wir über den Gesamtenergiemix des jeweiligen Fernwärmesystems. Zu diesem Energiemix gehören sämtliche Energieträger bzw. Wärmegewinnungstechnologien, die zur Erzeugung von Fernwärme genutzt werden.
Verbraucherorganisationen:
Gemäß FFVAV sind wir verpflichtet Sie auf Kontaktmöglichkeiten hinzuweisen, bei denen Informationen über angebotene Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung etc. eingeholt werden können.
- Verbraucherzentrale Hessen: https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/
- Bund der Energieverbraucher: https://www.energieverbraucher.de/
- Bundesstelle für Energieeffizienz: https://www.bfee-online.de/BfEE/DE/Home/home_node.html
- LEA LandesEnergieAgentur Hessen: https://www.lea-hessen.de/
Beschwerdeverfahren/Streitbeilegung:
Im Zusammenhang mit der Verbrauchsmessung ist eine Nachprüfung von Messeinrichtungen nach § 40 Abs. 3 MessEG durch die zuständige Mess- und Eichbehörde möglich:
Hessische Eichdirektion
Holzhofallee 3
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 / 9501-0
Telefax: 06151 / 9501-102
E-Mail: poststelle@hed.hessen.de
Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren ist im Wärmesektor nicht verpflichtend. Ein freiwilliges Streitbeilegungsverfahren bieten wir nicht an.
Glossar:
EnEV = Energieeinsparverordnung:
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
WSVO = Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzVO):
Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden
fp = Primärenergiefaktor:
Der Primärenergiefaktor „fp“ drückt das Verhältnis von eingesetzter Energie zu gegebener Endenergie aus.
Auskunft erteilen Ihnen auch unsere Ansprechpartner für Wärme:
Serviceteam Wärme- und Energielösungen
Telefon: 06103 595-370
Fax: 06103 595-220
E-Mail: waerme@stadtwerke-langen.de
Wassernetz
Die Stadtwerke Langen betreiben in der Stadt Langen und in der Gemeinde Egelsbach das Trinkwasserversorgungsnetz. Das Netz hat eine Gesamtlänge von rund 184 km und versorgt etwa 51.000 Einwohner mit Trinkwasser, unserem Lebensmittel Nr. 1. An das Netz sind circa 9.693 Hausanschlüsse angeschlossen.
Auch im Bereich des Trinkwassernetzes verstehen wir uns als modernes Dienstleistungsunternehmen in dessen Mittelpunkt unsere Kunden stehen. Ein langfristig gesicherter Netzbetrieb, fachgerechte Baumaßnahmen und schnellstmögliche Störungsbeseitigung werden durch unsere qualifizierten Mitarbeiter des Netzbetriebes erfüllt. Eckpunkte sind hierbei die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Regeln des Wasserfaches.
Messstellen
Bekanntgabe zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).
Die Stadtwerke Langen GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.S.d.G., soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.
Die Stadtwerke Langen GmbH wird, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausstatten:
- bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht.
- bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.
Soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, wird die Stadtwerke Langen GmbH Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten.
Hiervon betroffen sind nach derzeitigem Stand:
- ca. 26.500 Zähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und
- ca. 2.500 Zähler zum Umbau auf intelligente Messsysteme
Die tatsächliche Anzahl der (Pflicht-)Umbaufälle ist abhängig von nachhaltiger Verbrauchsänderung bei den Letztverbrauchern sowie von Neubauten, größeren Renovierungen und Stilllegungen. Diese Angabe wird bei Bedarf aktualisiert.
Bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen umfasst die Standardleistung des grundzuständigen Messstellenbetreibers insbesondere folgende Leistungen:
- die in § 60 MsbG benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation.
- bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 10 000 Kilowattstunden, soweit es der variable Stromtarif im Sinne von § 40 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erfordert, maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber.
- die Übermittlung der nach § 61 MsbG erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht.
- die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und -anwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zur Befolgung gibt.
- in den Fällen des § 31 Abs. 1 Nummer 5, Abs. 2 und 3 Satz 2 MsbG das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann.
- in den Fällen des § 40 MsbG und unter den dort genannten Voraussetzungen die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas und die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 MsbG ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen können dem Preisblatt für “Preise für den Messstellenbetrieb von Messeinrichtungen gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)” entnommen werden. Dieses Preisblatt ist auf der Homepage der Stadtwerke Langen GmbH abrufbar.
Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls dem o.g. Preisblatt zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die Stadtwerke Langen GmbH neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.
Langen, den 30.06.2017
Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, den Messstellenrahmenvertrag und den Messrahmenvertrag inklusive der zugehörigen Anlagen herunterzuladen.
Intelligentes Messwesen
Preisblatt für den grundzuständigen Messstellenbetrieb für 2023.
Anmerkung:
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) am 2. September 2016 hat die Stadtwerke Langen GmbH als Netzbetreiber die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers übernommen. Ein Bestandteil des GDEW ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Darin ist der flächendeckende Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen festgelegt. Für den Einbau, Betrieb und Wartung sind Preisobergrenzen festgelegt, die dem Kunden für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme in Rechnung gestellt werden dürfen. Diese sind in den nachfolgenden Positionen aufgeführt.
Zertifikate
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, unsere Zertifikate für den elektronischen Rechnungsversand herunterzuladen.
Sollten Sie Fragen haben oder Angaben vermissen, wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner im Energiedatenmanagement. Die E-Mail-Adresse lautet: edm@stadtwerke-langen.de.
Für Installateure
Für unsere im Netzgebiet zugelassenen Installateure bieten wir hier die Möglichkeit, diverse Antrags-Formulare downzuloaden. Eine Übersicht der konzessionierten Elektro-Installateure, sowie der konzessionierten Gas- und Wasser-Installateure finden Sie hier