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Wertvolle Ressource aus der Region
Trinkwasser der Stadtwerke Langen
Aus dem Langener Stadtwald zu Ihnen nach Hause
Frisch, klar und jederzeit verfügbar – auf die Trinkwasserversorgung in Langen und Egelsbach ist Verlass. Wir sorgen dafür, dass unser Lebensmittel Nr. 1 an 365 Tagen im Jahr in höchster Qualität zur Verfügung steht.
Geeignet ist es für die Zubereitung von Babynahrung genauso wie für die tägliche Reinigung und Pflege. Die Stadtwerke beziehen das Trinkwasser zur einen Hälfte vom ZWO – Zweckverband Stadt und Kreis Offenbach (ZWO Trinkwasseranalyse) und zur anderen aus eigenen Brunnen bzw. Quellen. Im Langener Wald gibt es für die Trinkwasserförderung neun Brunnen bis zu einer Tiefe von 130 Metern. Aus ihnen wird das Wasser an die Oberfläche gepumpt, aufbereitet und in Behältern gespeichert. Von besonderer Bedeutung ist die Quelle im Mühltal, die ihr reines Wasser direkt ins Trinkwassernetz einspeist.
Auch bei der Ökobilanz ist das frische Wasser aus der Leitung unschlagbar. Es wird regional gewonnen, verursacht keinen Plastikmüll, spart durch kurze Wege CO2 und kommt mit einer Temperatur von 10 bis 12 Grad Celsius trinkfertig aus der Leitung.
Nachfolgend finden Sie neben Informationen zur Trinkwasserverordnung und zum Grundwasserstand auch unsere beliebte Broschüre “10 goldene Regeln, um das das Wasser als Schatz der Natur zu bewahren”.
Noch mehr Informationen über das Trinkwasser, das bei Ihnen zuhause aus der Leitung strömt, erhalten Sie im Wasserportal. Zudem erfahren Sie dort auch Wertvolles über das gesamte Wasserversorgungsgebiet Langen und Egelsbach.

Die Tarife im Überblick
Wir haben Strom für Singles, für Familien, für Gewerbe und Handel. Wie günstig Strom sein kann, zeigen Ihnen unsere verschiedenen Tarife:
Klassik
Sie bekommen im Rahmen der Grundversorgung ein Rundum‐Sorglos‐Paket, in dem eine Menge Service für Sie steckt. Zum Beispiel eine kostenlose Hotline und eine ebenfalls kostenlose Stromcheckberatung. Klassik ist ohne feste Laufzeit und daher jederzeit kündbar. Es gelten die Vorschriften der Grundversorgungsverordnung (GVV) sowie die ergänzenden Bedingungen zur Stromgrundversorgungsverordnung.
Klassik, gültig ab 01.07.2023 | ||
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Netto | Brutto* | |
Arbeitspreis | 2,20 Euro/m3 | 2,35 Euro/m3 |
Grundpreis je Wohneinheit | 60,75 Euro/Jahr | 65,00 Euro/Jahr |
Grundpreis je Verbundzähler | 1.518,69 Euro/Jahr | 1.625,00 Euro/Jahr |
* Bruttopreise inkl. derzeit geltender Umsatzsteuer von 7 %.
Grundpreis für zusätzliche Wohnungswasserzähler | ||
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Netto | Brutto* | |
Für den ersten Zähler | 19,97 Euro/Jahr | 21,37 Euro/Jahr |
Für jeden weiteren Zähler | 12,02 Euro/Jahr | 12,86 Euro/Jahr |
* Bruttopreise inkl. derzeit geltender Umsatzsteuer von 7 %.
Wichtige Hinweise:
Bei Preis- und Umsatzsteueränderungen wird der Wasserverbrauch zeitanteilig gewichtet.
Ergänzende Bestimmungen der Stadtwerke Langen GmbH
Die Stadtwerke Langen GmbH stellt zu der jeweils geltenden „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Trinkwasser” (AVBWasserV) aus dem Versorgungsnetz der Stadtwerke Langen GmbH Trinkwasser zu den oben genannten Tarifpreisen zur Verfügung.
Der Kunde hat den Stadtwerken alle zur Bildung des Grundpreises notwendigen Angaben zu machen. Er ist verpflichtet, den Stadtwerken jede Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die eine Änderung des Grundpreises zur Folge hat, spätestens bis zum nächstfolgenden Abrechnungszeitraum mitzuteilen. Die Anzeigepflicht gilt erst dann als erfüllt, wenn die Anzeige von den Stadtwerken schriftlich bestätigt wird. Wird bei einer Prüfung festgestellt, dass sich die Verhältnisse geändert haben, die für die Festsetzung des Grundpreises maßgebend waren, ohne dass eine Anzeige erfolgt ist, so kann der Grundpreis nachberechnet werden.
Eine Wohneinheit (Preis siehe oben) wird grundsätzlich der Grundpreisberechnung zugrunde gelegt. Zur Ermittlung der Anzahl der Wohneinheiten in einem Gebäude wird die Anzahl der Stromzählpunkte (Stromzähler) berücksichtigt. Regelmäßig entspricht dabei je ein Stromzählpunkt je einer Wohneinheit. Die maßgebliche Anzahl der Wohneinheiten wird unter Abwägung der Interessen der Kunden von den Stadtwerken festgelegt.
Für die Ablesung und Abrechnung von Wohnungswasserzählern ist neben dem Grundpreis je Wohneinheit ein zusätzlicher Grundpreis gemäß Preisblatt zu zahlen. Voraussetzung für die Abrechnung von Wohnungswasserzählern ist, dass alle Wohneinheiten eines Hauses mit Wohnungswasserzählern ausgestattet sind.
Nachprüfen, Geld sparen
Privater Wasserzähler für den Garten
Für einen Teil der Abwassergebühren ist der Trinkwasserverbrauch die Bemessungsgrundlage. Schlaue Gärtner können bei den Abwassergebühren sparen, indem sie für den Wasserhahn im Garten einen privaten Wasserzähler installieren.
Die Stadt Langen zieht dann den dort gemessenen Verbrauch nicht mehr zur Berechnung der Abwassergebühren heran. Private Wasserzähler lohnen sich natürlich nur, wenn die eingesparten Abwassergebühren höher sind als die Kosten für den privaten Wasserzähler.
Das Antragsformular, inklusive der Kosten für Verplombung, Datenerfassung und Abrechnung finden Sie hier.
Je mehr Wasser durch den Sonderwasserzähler läuft, desto rentabler ist er! Das heißt, bei einer Abnahmemenge ab 88,19 m³ über sechs Jahre würde sich die Installation eines Sonderwasserzählers lohnen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Kundenzentrum unter der Service-Nummer: 06103 595-260.
Lohnt sich ein Sonderwasserzähler für mich? | ||
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geschätzte Kosten für den Einbau durch eine zugelassene Fachfirma | 100,00 € | |
Kosten eines geeichten Sonderwasserzählers | 20,00 € | |
Verplombung durch uns | 34,51 € | |
Jahresgebühr für Abrechnung und Datenerfassung über 6 Jahre Eichgültigkeitsdauer | 64,20 € | |
Gesamtkosten über 6 Jahre | 218,71 € |
Abwassergebühr pro m³ Trinkwasser (01.05.2023) | 2,48 |
Mindestabnahmemenge in m³ in 6 Jahren | 88,19 |
Analyse: unser Trinkwasser im Check
Wasser enthält wertvolle Mineralstoffe, Salze und Spurenelemente. Art und Menge dieser natürlichen Inhaltsstoffe sind abhängig von den Bodenschichten, durch die unser Wasser versickert. Kalkhaltiges Wasser ist etwas ganz natürliches. Die Wasser-“Härte” ist nichts anderes als ein Sammelbegriff für die beiden lebenswichtigen Mineralien Calcium und Magnesium. Enthält das Trinkwasser viel Calcium und Magnesium, spricht man von hartem Wasser. Enthält es wenig, dann haben wir es mit weichem Wasser zu tun.
Alle Informationen über unser Trinkwasser finden Sie im Wasserportal.


Der Weg zum eigenen Brunnen
Der Bau eines Brunnens auf privatem Gelände ist anzeigepflichtig. Brunnen dürfen außerdem nur zur Gartenbewässerung verwendet werden.
Die maximal mögliche Wasser-Fördermenge von 3.600 Kubikmetern pro Jahr (m³/a) darf bei der Dimensionierung des Brunnens nicht überschritten werden!
Das geförderte Wasser darf nicht in das Trinkwassernetz der Hausinstallation eingespeist werden, das heißt ein Verbinden der Brunnenleitungen mit der Hausinstallation ist verboten! Auch jegliche Art von Brauchwassernutzungen (z.B. Toilette oder Waschmaschine) ist zu unterlassen. Das im Brunnen geförderte Wasser darf weder direkt noch indirekt in das städtische Abwassersystem gelangen.
Die Anzeige des Brunnens ist formlos in schriftlicher Form an folgende Adresse zu richten:
Untere Wasserbehörde des Kreises Offenbach
Fachdienst Umwelt
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Diezenbach
Ein Lageplan mit eingetragenem Brunnenstandort ist beizufügen. Sofern die Brunnenförderleistung bekannt ist, sollte auch diese mitgeteilt werden.