Verhalten bei Gasgeruch

  1. Löschen Sie sofort alle Flammen.
    – kein offenes Licht,
    – keine Flamme entzünden
  2. Rauchen Sie nicht
  3. Öffnen Sie sofort alle Fenster und Türen
  4. Schließen Sie den Hahn am Gaszähler oder die Absperreinrichtung im Keller
  5. Betätigen Sie
    – keine elektrischen Schalter
    – keine Klingel
    – keine Stecker
    – kein Telefon
    – keine Sicherungen etc.
  6. Bitte rufen Sie von einem Telefon außerhalb des Gefahrenbereichs den Entstördienst der Stadtwerke Langen GmbH an. Sie erreichen ihn Tag und Nacht – auch an Sonn- und Feiertagen – unter der Telefonnummer 08000 – 595 148
  7. Rufen Sie sofort von einem Telefon außerhalb des Gefahrenbereichs die Polizei bzw. die Feuerwehr – Telefonnummer: 110 bzw. 112 – an, wenn Gasgeruch aus Räumen austritt, die nicht zugänglich sind
  8. Informieren Sie Ihre Nachbarn und sorgen Sie auch dort für gute Durchlüftung
  9. Beseitigen Sie Störungen oder Schäden an Gasanlagen nicht selbst, sondern beauftragen Sie einen eingetragenen Installateur
  10. Schalten Sie das Licht erst wieder an, wenn dies gefahrlos möglich ist. Verlassen Sie sich dabei aber nicht nur auf Ihren eigenen Geruchssinn
  11. Halten Sie die Schadenstelle für den Entstördienst zugänglich