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Wichtige Änderungen für An- und Abmeldungen
Das sollten Sie beachten

Was ist der Lieferantenwechsel 24?

Zum 6. Juni 2025 tritt eine bedeutende Neuerung im deutschen Energiemarkt in Kraft: der sogenannte Lieferantenwechsel 24. Diese Reform soll den Wechselvorgang für Verbraucher einfacher und effizienter gestalten. Doch was bedeutet das konkret für unsere Kundinnen und Kunden? Sie haben nun die Möglichkeit, den Stromanbieter binnen eines Werktags zu wechseln, sofern keine Vertragslaufzeit auf dem aktuellen Vertrag besteht oder Sie in der Grundversorgung sind. Aktuelle Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin bestehen.

Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich

Während der schnelle Wechsel neue Möglichkeiten bietet, bringt er auch neue Pflichten mit sich. Ab dem 6. Juni 2025 müssen Umzüge spätestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden – eine rückwirkende An- und auch Abmeldung ist nicht mehr möglich! Das bedeutet, dass Sie Ihre Vertragsdaten stets aktuell halten sollten, um doppelte Zahlungen zu vermeiden. Besonders bei einem Umzug ist es entscheidend, den bisherigen Vertrag rechtzeitig zu kündigen, um nicht ungewollt weiter für eine alte Adresse zahlen zu müssen.

Auswirkungen auf die Energieversorger

Auch für Energieversorger bedeutet die Gesetzesänderung eine Umstellung: Verträge müssen tagesaktuell angepasst und verwaltet werden. Allein in Langen gibt es rund 4.000 Umzüge pro Jahr – ein erheblicher administrativer Aufwand. Daher unsere Empfehlung: Um unnötige Kosten zu vermeiden, planen Sie bei Ihrem Wohnungswechsel die rechtzeitige An- und Abmeldung der Energieverträge mit ein.

Möchten Sie sich an-, um- oder abmelden?

Das geht schnell und bequem über unsere Website sowie nach einmaliger Registrierung über unser Kundenportal.

Bitte beachten Sie, dass An-, Ab- oder Ummeldungen nicht telefonisch, sondern nur schriftlich erfolgen können.