E-Ladekarte beantragen

Ich beauftrage die Stadtwerke Langen GmbH (nachstehend „SWL“ genannt) mit der Einrichtung und Bereitstellung der Ladekarte zur Nutzung der Ladeinfrastruktur der SWL sowie der Roamingpartner der SWL für den Strombezug für ein Elektrofahrzeug. Es wird eine einmalige Aktivierungsgebühr von 10,00 € (inkl. MwSt.) für jede bestellte SWL Ladekarte erhoben.

Für Ladevorgänge an SWL Stromtankstellen gilt:
Der Ladevorgang wird an den SWL Stromtankstellen über die geladenen kWh berechnet. Es erfolgt eine monatliche Abrechnung über die im Vormonat erfassten Ladevorgänge für die Ihnen zugeordnete Ladekarte. Den je Ladevorgang gültigen Preis pro geladener kWh an den SWL Stromtankstellen entnehmen Sie vor jedem Ladevorgang bitte einer „Stromtankstellen-Finder-App“ Ihrer Wahl.

Für Ladevorgänge an Ladesäulen von Roamingpartnern gilt:
Der Ladevorgang bei Roamingpartnern wird zu deren Konditionen zzgl. eines Dienstleistungsentgeltes in Höhe von 2,38 Cent/kWh (brutto) sowie etwaig gesondert ausgewiesenen Gebühren des Backendbetreibers berechnet. Es erfolgt eine monatliche Abrechnung über die im Vormonat erfassten Ladevorgänge an Ladesäulen von Roamingpartnern für die Ihnen zugeordnete Ladekarte. Die aktuellen Roamingpartner der SWL finden Sie auf unserer Homepage unter https://stadtwerke-langen.de/e-mobilitaet/. Die je Ladevorgang gültigen Konditionen an Ladesäulen von Roamingpartnern entnehmen Sie vor jedem Ladevorgang bitte der jeweiligen Homepage und/oder – sofern vorhanden – den Informationen auf der Ladesäule des Roamingpartners.

Insgesamt gilt:
Eine Abrechnung erfolgt nur dann, wenn im jeweiligen Abrechnungszeitraum (Kalendermonat) tatsächlich abrechnungsrelevante Ladevorgänge für die Ihnen zugeordnete Ladekarte erfasst wurden, sodass Sie keine Abrechnung erhalten, wenn in einem Abrechnungszeitraum tatsächlich keine Ladevorgänge über unsere Ladekarte vorgenommen wurden.

Vertragslaufzeit und Kündigung:
Die Vertragslaufzeit beträgt einen Monat ab Bereitstellung der Ladekarte und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn der Vertrag nicht von einer Partei gekündigt wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Bei Kündigung des Produkts Ladekarte erlischt die Nutzungsmöglichkeit der Ladekarte zum Kündigungstermin.

Vertragsannahme und Lieferung:
Die Ladekarte erhalten Sie spätestens 3 Wochen nach Antragstellung und Vertragsannahme durch SWL. SWL behält sich grundsätzlich Änderungen in der Bestandsliste von Roamingpartnern vor. Darüber hinaus gelten immer die jeweils zum Zeitpunkt des Ladevorgangs ausgezeichneten/abrufbaren Preise pro Ladevorgang/kWh für die jeweils in Anspruch genommene Ladesäule. Aktuelle Informationen sind auf unserer Homepage zu finden.

Ladekarte beantragen

    Anrede* Vorname* Nachname* Adresse Straße* Hausnummer* Postleitzahl* Wohnort* Abweichender Rechnungsempfänger
    Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer
    Anzahl der gewünschten Ladekarten* SEPA-Lastschriftmandat Kontoinhaber* Kreditinstitut* BIC* IBAN* Gläubiger-Identifikationsnummer: NL 79 ABNA 0402101774 Die monatliche Abrechnung erfolgt durch unseren Dienstleister Threeforce B.V. Zeemanstraat 11, 3016 CN Rotterdam, Niederlande. Durch die Erteilung der Einzugsermächtigung stimmen Sie zu, dass Threeforce B.V. kontinuierlich Lastschriften an Ihre Bank sendet und Ihre Bank kontinuierlich den Ladebetrag von Ihrem Konto gemäß dem Auftrag von Threeforce B.V. abbucht. AGB Widerrufsbelehrung Verifikation Datenschutz *Pflichtfelder

      Firmenname*

      Ansprechpartner in der Firma: Anrede* Vorname* Nachname* Adresse Straße* Hausnummer* Postleitzahl* Wohnort* Abweichender Rechnungsempfänger
      Anrede Vollständiger Name oder Firmenname Straße Hausnummer
      Anzahl der gewünschten Ladekarten* SEPA-Lastschriftmandat Kontoinhaber* Kreditinstitut* BIC* IBAN* Umsatzsteueridentifikationsnummer* Gläubiger-Identifikationsnummer: NL 79 ABNA 0402101774 Die monatliche Abrechnung erfolgt durch unseren Dienstleister Threeforce B.V. Zeemanstraat 11, 3016 CN Rotterdam, Niederlande. Durch die Erteilung der Einzugsermächtigung stimmen Sie zu, dass Threeforce B.V. kontinuierlich Lastschriften an Ihre Bank sendet und Ihre Bank kontinuierlich den Ladebetrag von Ihrem Konto gemäß dem Auftrag von Threeforce B.V. abbucht. AGB Widerrufsbelehrung Verifikation Datenschutz *Pflichtfelder