Information zur Energiepreisbremse

Die aktuelle Energiekrise führt zu enorm hohen Preisen und finanzielle Belastungen für unsere Kunden. Um diese etwas zu dämpfen, hat die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen auf den Weg gebracht. Aufbauend auf die Dezember-Soforthilfe, tritt ab März 2023 die Energiepreisbremse in Kraft.

Alle Kunden, die Anspruch auf eine Entlastung durch die Energiepreisbremse haben, werden diese auch erhalten. In den nächsten Wochen erhalten diese Kunden ein gesondertes Schreiben, das den genauen Entlastungsbetrag sowie den Abschlagsplan für 2023 enthält. Aktuell sind wir dabei, die nötigen Vorbereitungen für die Entlastungszahlungen an unsere Kunden zu treffen und möchten diese für Sie möglichst transparent darlegen. Selbstverständlich ist dies mit großen Herausforderungen und Mehrarbeit verbunden. Hinzu kommt ein verstärktes Aufkommen an Kundenfragen für unseren Kundenservice. Um die Auszahlungen korrekt vorzunehmen, muss unsere Software komplett umprogrammiert werden. Hinzu kommen Sonderfälle, die berücksichtigt und vorab rechtlich geklärt werden müssen. Denn unser Anspruch ist die höchstmögliche Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für unsere Kunden!

Im Folgenden möchten wir Ihnen unseren Umgang mit der Energiepreisbremse offenlegen und haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie hier zusammengefasst.