Erneuerbare Energien
Nachfolgend zeigen wir gemäß § 77 Abs.1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien die folgenden Daten an:
Nachfolgend zeigen wir gemäß § 77 Abs.1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien die folgenden Daten an:
Im Folgenden halten wir Informationen rund um das Thema Erzeugungsanlagen im Geltungsbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) für Sie bereit.
Betreiber einer EEG- oder KWK-Anlage können den in ihren Anlagen produzierten Strom ins Netz einspeisen und eine Vergütung entsprechend dem EEG oder KWK-G in Anspruch nehmen.
Wenn Sie eine Erzeugungsanlage nach dem EEG oder KWK-G an das Netz der Stadtwerke Langen GmbH (SWL) anschließen wollen, möchten wir Sie bitten folgende Punkte zu beachten.
Für die Einspeiseanfrage bitte folgende Antragsformulare verwenden:
Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die einzelnen Komponenten der Anlage noch nicht bekannt sind, dann ist bitte mindestens die geplante Gesamtleistung anzugeben; in diesem Fall sollten die tatsächlichen Anlagendaten nachgereicht werden, sobald sie bekannt sind.
Mit dem Antrag sollte auch ein Lageplan eingereicht werden:
Der Lageplan muss nicht amtlich beglaubigt sein; es sollte jedoch erkennbar sein, an welcher Stelle auf dem Grundstück sich die geplante Anlage befindet.
Folgende Unterlagen müssen spätestens mit dem Inbetriebnahmeantrag eingereicht werden:
Sollte der Betrieb von Stromspeichersystemen geplant sein, beachten Sie bitte die Informationen zu „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“.
Bei Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlagen muss die Baugenehmigung vorgelegt werden.
Die SWL prüft, inwieweit Ihr Netzanschluss und die vorgelagerten Netzkomponenten für die geplante Anlagengröße geeignet sind und ermitteln den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt.
Falls eine Netzbaumaßnahme erforderlich ist, werden wir Sie informieren.
Bei Anlagen > 30 kWp werden wir Ihnen das Prüfungsergebnis schriftlich mitteilen.
Bei Anlagen ≤ 30 kWp gilt die Einspeisezusage über den bisherigen Netzverknüpfungspunkt als erteilt, wenn Sie innerhalb von 10 Werktagen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen keine Nachricht von den Stadtwerken Langen erhalten haben.
Die Errichtung der Anlage muss durch ein zugelassenes konzessioniertes Elektroinstallationsunternehmen nach den gesetzlichen und technischen Regelungen erfolgen. Wenn das Elektroinstallationsunternehmen bei einem anderen Versorgungsnetzbetreiber eingetragen ist, so kann bei Vorlage des entsprechenden Ausweises eine temporäre Konzession gewährt werden.
Die Elektrofachfirma hat die Erzeugungsanlage auf den korrekten Einhalt der Regeln der Technik zu überprüfen. Insbesondere sind hier die Regeln VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4101 zu beachten.
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Überschusseinspeisung von Seiten der SWL bei PV-Anlagen > 30,0 kWp ein zusätzlicher Zähler für die Gesamterzeugung installiert werden muss; der entsprechende Zählerplatz ist in der Zählerverteilung dementsprechend vorzuhalten. Sofern bei Anlagen < 30,0 kWp die Möglichkeit besteht, dass der Selbstverbrauch 30 MWh pro Jahr überschreitet, so muss auch in diesem Fall ein Erzeugungszähler installiert werden.
Bei Erzeugungsanlagen > 30 kWp muss ein zentraler NA-Schutz installiert werden.
Das verwendete Messkonzept sollte mit den SWL abgestimmt werden, insbesondere wenn zusätzliche Anlagen wie z.B. Wärmepumpen, Stromspeicher oder Ladesäulen verwendet werden.
Um Netzengpässe zu verhindern und um die Systemstabilität zu gewährleisten, müssen die technischen Vorgaben des § 9 EEG erfüllt werden.
PV-Anlagen ≤ 25 kWp kann der Anlagenbetreiber wählen zwischen:
Bei allen Erzeugungsanlagen ab 25 kW (auch KWK-Anlagen und andere Erzeugungsanlagen) muss die Einspeiseleistung ferngesteuert reduziert werden können.
Bei allen Erzeugungsanlagen > 100 kWp muss zum einen die Anlage ferngesteuert reduziert werden können und zum anderen muss die jeweilige Ist-Einspeisung abgerufen werden können.
Die Kosten für diese Maßnahmen müssen vom Anlagenbetreiber übernommen werden. Im Falle der fernsteuerbaren Reduzierung erfolgt die Umsetzung der Vorgaben durch einen vorprogrammierten Rundsteuerempfänger.
Der vorprogrammierte Rundsteuerempfänger für Anlagen ≤ 100 kWp kann bei den SWL zum Preis von 159,00 € netto abgeholt und durch den vom Anlagenbetreiber beauftragten konzessionierten Elektroinstallateur eingebaut werden.
Um bei Anlagen > 100 kW die Ist-Einspeisung abrufen zu können, muss die Anlage mit geeigneten zusätzlichen Einrichtungen versehen werden. Hierfür wird eine Mehrkostenpauschale erhoben; die Höhe der Mehrkosten hängt vom vorhandenen Netzanschluss ab.
Bei fremdbetriebenen Messstellen müssen die Modalitäten zur Abrufung der Ist-Einspeisung im Einzelfall abgestimmt werden. Bei der Inbetriebnahme zum Netzanschluss muss der Rundsteuerempfänger installiert und betriebsbereit sein. Der Einbau des Rundsteuerempfängers erfolgt eigenverantwortlich durch den Anlagenerrichter entsprechend den Technischen Anforderungen zum Einspeisemanagement der Stadtwerke Langen:
Der Einbau bzw. Austausch des Modems für die Abrufung der Ist-Einspeisung erfolgt durch die SWL, die Vorverdrahtung mit der Anbindung an den Rundsteuerempfänger und den Zähler erfolgt durch den Anlagenerrichter.
Die Parametrierung der Rundsteuerempfänger erfolgt durch die SWL entsprechend den Vorgaben der VDE-AR-N 4105.
Nach Fertigstellung der Anlage reicht der Elektroinstallateur den Inbetriebnahmeantrag für die Anlage ein;
Folgende Unterlagen müssen dem Netzbetreiber vorliegen:
Die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt üblicherweise beim Netzanschluss der Anlage im Zuge des Zählereinbaus. Grundsätzlich besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Installateur eine vorläufige Erstinbetriebnahme durchführt. Der Netzanschluss erfolgt in jedem Fall aber erst beim Zählereinbau.
7.1 Vorläufige technische Inbetriebnahme gemäß EEG §3 Nr. 30 durch Elektroinstallateur
7.2 Gemeinsame Inbetriebnahme beim Zählereinbau
Der Anlagenbetreiber ist für die Registrierung der Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNA) selbst verantwortlich; bitte beachten Sie die Meldefristen. Die Modalitäten der Registrierung können auf der Internetpräsenz des MaStR eingesehen werden http://www.marktstammdatenregister.de).
Bitte lassen Sie uns eine Registrierungsbestätigung zukommen.
KWK-Anlagen müssen zusätzlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet werden, hier benötigen wir eine Kopie des entsprechenden BAFA-Bescheides.
Die EEG- bzw. KWK-Vergütung kann nur gewährt werden, wenn die o.g. Nachweise vorliegen
Nach Eingang der Meldenachweise übersenden wir Ihnen eine Einspeisebestätigung.
Das der Einspeisebestätigung beiliegende Kundendatenblatt bitten wir ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückzusenden; das Datenblatt enthält die Angaben zur Bankverbindung, zur steuerlichen Behandlung der Anlage sowie eine Abfrage zur Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Letztverbraucher.
Bitte FNN-Hinweis zum „Anschluss und Betrieb von Stromspeichern am Niederspannungsnetz“ beachten:
Bei Anschluss eines Stromspeichers sind spätestens mit dem Inbetriebnahmeantrag folgende Unterlagen einzureichen:
Bitte beachten Sie, dass für Anlagen, die nach dem 31.07.2014 zum ersten Mal Strom für den Eigenverbrauch geliefert haben, anteilig EEG-Umlage entrichtet werden muss.
Bei PV-Anlagen bestehen folgende Ausnahmen:
Bei sonstigen Anlagen bestehen folgende Ausnahmen:
Die zu entrichtende EEG-Umlage wird mit der EEG-Vergütung verrechnet.
Beim Selbstverbrauch muss zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Letztverbraucher Personenidentität bestehen; andernfalls liegt eine Energielieferung vor, bei der die volle EEG-Umlage zu entrichten ist (Abwicklung mit dem Übertragungsnetzbetreiber).
Nach Eingang des Kundendatenblattes beginnen die monatlichen Abschlagszahlungen zur Vergütung der ins Netz eingespeisten Energie der Erzeugungsanlage. Die Abschlagszahlungen erfolgen monatlich und werden rückwirkend für den Vormonat überwiesen.
Die Abschlagszahlungen für PV-Anlagen werden im Inbetriebnahmejahr unter Berücksichtigung der gegebenfalls zu entrichtenden EEG-Umlage mit den zu erwarteten Erträgen abgeschätzt. Nach Ablauf eines vollen Kalenderjahres werden die Abschläge entsprechend der tatsächlich eingespeisten Energie neu festgesetzt.
Um den 31.12. jeden Jahres werden von Ihnen oder von einem beauftragten Dritten die relevanten Zähler abgelesen und die Zählerstande an die Stadtwerke Langen übermittelt.
Nach Mitteilung der Zählerstände erstellen wir die Abschlussrechnung für das Kalenderjahr.
Stadtwerke Langen GmbH
Einspeiseservice
Weserstraße 14
63225 Langen
E-Mail: Einspeiseservice@stadtwerke-langen.de
Tel.: 06103/ 595-340
Fax.: 06103/ 595-224
Bei steckerfertigen Photovoltaikanlagen handelt es sich um kleine PV-Module inklusive Wechselrichter, die direkt an eine spezielle Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden können. Oftmals werden diese auch Balkon-PV-Anlagen, Plug-In-PV-Anlagen oder Mini-PV-Anlagen genannt.
Auch wenn es sich meist um sehr kleine Anlagen mit geringer elektrischer Leistung handelt, sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten, ebenso die technischen Anforderungen, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an PV-Anlagen stellt. Konkret bedeutet dies: