Solarstrom vom Balkon – so geht’s!

Sparen, wenn die Sonne lacht: Mit einer steckerfertigen PV-Anlage – auch „Mini-PV-Anlage“ oder „Balkonkraftwerk“ genannt – hat jeder die Möglichkeit, eigenen Strom zu erzeugen.

Also einfach Stecker rein und los geht’s? Nein, denn bei der Installation und Inbetriebnahme gibt es vorab ein paar Dinge zu beachten. Konkrete Anforderungen finden sich in Normen und Standards wieder. Auf der Homepage der Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik (DKE) finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen zum Betrieb von Mini-PV-Anlagen: Mini-PV-Anlage: Leitfaden für Installation und Betrieb (dke.de).

Damit wir wissen, was durch Ihren Beitrag zur Energiewende in unserem Stromnetz passiert, helfen Sie uns, wenn Sie uns über den Anschluss einer Mini-PV-Anlage informieren. Mit unserem Formular können Sie den Anschluss von steckerfertigen Mini-PV-Anlagen bis 600 Wp mit wenigen Schritten anzeigen. Eine Genehmigung seitens der Stadtwerke Langen GmbH ist für Mini-PV-Anlagen nicht erforderlich. Haben Sie noch keinen elektronischen Stromzähler, so tauschen wir Ihren alten Zähler gerne gegen eine moderne Messeinrichtung aus. Dieser Austausch ist für Sie kostenfrei.

Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage größer 600 Wp

Im Folgenden halten wir Informationen rund um das Thema Erzeugungsanlagen im Geltungsbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) für Sie bereit.

Betreiber einer EEG- oder KWK-Anlage können den in ihren Anlagen produzierten Strom ins Netz einspeisen und eine Vergütung entsprechend dem EEG oder KWK-G in Anspruch nehmen.

Wenn Sie eine Erzeugungsanlage nach dem EEG oder KWK-G an das Netz der Stadtwerke Langen GmbH (SWL) anschließen wollen, möchten wir Sie bitten folgende Punkte zu beachten.

  • Welche Leistung soll die Anlage bekommen?
  • Ist schon eine Erzeugungsanlage auf diesem Grundstück installiert?
  • Ist ein Stromspeicher vorgesehen?
  • Besteht Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Letztverbraucher?

Für die Einspeiseanfrage bitte folgende Antragsformulare verwenden:

Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die einzelnen Komponenten der Anlage noch nicht bekannt sind, dann ist bitte mindestens die geplante Gesamtleistung anzugeben; in diesem Fall sollten die tatsächlichen Anlagendaten nachgereicht werden, sobald sie bekannt sind.

Mit dem Antrag sollte auch ein Lageplan eingereicht werden:

Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die einzelnen Komponenten der Anlage noch nicht bekannt sind, dann ist bitte mindestens die geplante Gesamtleistung anzugeben; in diesem Fall sollten die tatsächlichen Anlagendaten nachgereicht werden, sobald sie bekannt sind.

Mit dem Antrag sollte auch ein Lageplan eingereicht werden:

·      Muster-Lageplan siehe:                                 EA-01-2-Muster-Lageplan

Der Lageplan muss nicht amtlich beglaubigt sein; es sollte jedoch erkennbar sein, an welcher Stelle auf dem Grundstück sich die geplante Anlage befindet.

Folgende Unterlagen müssen spätestens mit dem Inbetriebnahmeantrag (siehe Punkt 5) eingereicht werden:

  • Übersichtsschaltbild (AC und DC)
  • Datenblätter der Anlagenkomponenten
  • Konformitätserklärungen (Einheitenzertifkate für Erzeugungseinheit und Netz/-Anlagenschutz)

Sollte der Betrieb von Stromspeichersystemen geplant sein, beachten Sie bitte die Informationen zu „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“.

Bei Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlagen muss die Baugenehmigung vorgelegt werden.

Die SWL prüft, inwieweit Ihr Netzanschluss und die vorgelagerten Netzkomponenten für die geplante Anlagengröße geeignet sind, und ermitteln den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt.

Falls eine Netzbaumaßnahme erforderlich ist, werden wir Sie informieren.

Die Errichtung der Anlage muss durch ein zugelassenes konzessioniertes Elektroinstallationsunternehmen nach den gesetzlichen und technischen Regelungen erfolgen. Wenn das Elektroinstallationsunternehmen bei einem anderen Versorgungsnetzbetreiber eingetragen ist, so kann bei Vorlage des entsprechenden Ausweises eine temporäre Konzession gewährt werden.

Die Elektrofachfirma hat die Erzeugungsanlage auf den korrekten Einhalt der Regeln der Technik zu überprüfen. Insbesondere sind hier die Regeln VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4101 zu beachten.

Bei Anlagen größer 135 kW ist die Anschlussregel VDE-AR-N 4110 zu beachten.

Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen ein zusätzlicher Zähler für die Gesamterzeugung installiert werden muss. Das Messkonzept der Anlage sollte daher im Vorfeld mit den SWL abgestimmt werden.

Bei Erzeugungsanlagen > 30 kWp muss ein zentraler NA-Schutz installiert werden.

Bitte FNN-Hinweis zum „Anschluss und Betrieb von Stromspeichern am Niederspannungsnetz“ beachten:

Bei Anschluss eines Stromspeichers sind spätestens mit dem Inbetriebnahmeantrag folgende Unterlagen einzureichen:

  • Datenblatt des Speichers, gemäß o.g. FNN-Hinweis
    Bitte folgendes Formular verwenden: EA-04-2-Datblatt-Speicher
  • Einheitenzertifikate nach VDE-AR-N 4105 bzw. nach VDE-AR-N 4110
  • Gegebenenfalls Übersichtsschaltplan

Um Netzengpässe zu verhindern und um die Systemstabilität zu gewährleisten, müssen die technischen Vorgaben des § 9 EEG erfüllt werden (gilt auch für KWK- und andere Erzeugungsanlagen).

Vorläufig sind in Abhängigkeit der Anlagengröße folgende Maßnahmen erforderlich.

  • Anlagen ≤ 25 kW: keine Maßnahmen erforderlich
  • Anlagen > 25 kW und ≤ 100 kW: Die Einspeiseleistung muss ferngesteuert reduziert werden können.
  • Anlagen > 100 kW: Die Einspeiseleistung muss ferngesteuert reduziert werden können und die jeweilige Ist-Einspeisung muss abgerufen werden können.

Die Kosten für diese Maßnahmen müssen vom Anlagenbetreiber übernommen werden.

Im Falle der fernsteuerbaren Reduzierung erfolgt die Umsetzung der Vorgaben durch einen vorprogrammierten Rundsteuerempfänger.

Der vorprogrammierte Rundsteuerempfänger für Anlagen ≤ 100 kWp kann bei den SWL zum Preis von 159,00 € netto abgeholt und durch den vom Anlagenbetreiber beauftragten konzessionierten Elektroinstallateur eingebaut werden.

Um bei Anlagen > 100 kW die Ist-Einspeisung abrufen zu können, muss die Anlage mit geeigneten zusätzlichen Einrichtungen versehen werden. Hierfür wird eine Mehrkostenpauschale erhoben; die Höhe der Mehrkosten hängt vom vorhandenen Netzanschluss ab. Bei fremdbetriebenen Messstellen müssen die Modalitäten zur Abrufung der Ist-Einspeisung im Einzelfall abgestimmt werden

Bei der Inbetriebnahme zum Netzanschluss muss der Rundsteuerempfänger installiert und betriebsbereit sein. Der Einbau des Rundsteuerempfängers erfolgt eigenverantwortlich durch den Anlagenerrichter entsprechend den Technischen Anforderungen zum Einspeisemanagement der Stadtwerke Langen:

Der Einbau bzw. Austausch des Modems für die Abrufung der Ist-Einspeisung erfolgt durch die SWL, die Vorverdrahtung mit der Anbindung an den Rundsteuerempfänger und den Zähler erfolgt durch den Anlagenerrichter.

Die Parametrierung der Rundsteuerempfänger erfolgt durch die SWL entsprechend den Vorgaben der VDE-AR-N 4105

Ab dem Zeitpunkt, zu dem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die technische Möglichkeit nach § 30 des Messstellenbetriebsgesetzes feststellt, sind Anlagen größer 7 kW mit intelligenten Messsystemen auszustatten, die die Ist-Einspeisung übermitteln können und über die die Einspeiseleistung der Anlagen ferngesteuert reduziert werden kann. Ab diesem Zeitpunkt ist der Einbau von Rundsteuerempfängern nicht mehr nötig.

Nach Fertigstellung der Anlage reicht der Elektroinstallateur den Inbetriebnahmeantrag für die Anlage ein;

Folgende Unterlagen müssen dem Netzbetreiber vorliegen:

  • Übersichtsschaltbild AC und DC (einpolig) inklusive Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen, Muster siehe: EA-06-2-Übersichtsplan.
    Bei PV-Anlagen müssen auf dem Übersichtsschaltbild Anzahl und Typen von Modulen und Wechselrichtern vermerkt sein; bei anderen Erzeugungsanlagen müssen Anzahl und Typen der Erzeugungseinheiten vermerkt sein
  • Datenblätter
  • Einheitenzertifikate für Erzeugungseinheiten und Netz-/ Anlagenschutz;
  • Konformitätserklärung bei kundeneigenen Erzeugungszählern (inklusive Wandler, falls nötig)
  • Änderungen gegenüber dem Einspeiseantrag unbedingt mitteilen.

Die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt üblicherweise beim Netzanschluss der Anlage im Zuge des Zählereinbaus. Grundsätzlich besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Installateur eine vorläufige Erstinbetriebnahme durchführt. Der Netzanschluss erfolgt in jedem Fall aber erst beim Zählereinbau.

7.1 Vorläufige technische Inbetriebnahme gemäß EEG §3 Nr. 30 durch Elektroinstallateur

  • optional
  • Hinweis auf EEG §3 Nr. 30 und Bestätigung, dass die Inbetriebnahme gemäß den dort genannten Bestimmungen erfolgt ist
  • Anlage darf nicht an das Netz angeschlossen werden!
  • Inbetriebnahmeprotokoll mit einzureichenden Unterlagen Formular siehe: EA-07-1-Inst-IBN
  • Fotos der Module und Wechselrichter (ggf. mit Tageszeitung)
  • Alternativ Mitunterschrift eines Augenzeugen

7.2 Gemeinsame Inbetriebnahme beim Zählereinbau

  • Anwesenheit des Anlagenerrichters ist erforderlich
  • Inbetriebnahmeprotokoll wird erstellt
  • Einspeise-Antrag, Fertigmeldung und gegebenenfalls das vorläufige Inbetriebnahmeprotokoll sind Bestandteile des Inbetriebnahmeprotokolls
  • Zähler wird eingebaut
  • Falls der Zählereinbau im Vorfeld durch einen fremden Messstellenbetreiber erfolgt ist, muss zur Feststellung der Betriebsbereitschaft ein zusätzlicher Abnahmetermin vereinbart werden

Der Anlagenbetreiber ist für die Registrierung der Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNA) selbst verantwortlich; bitte beachten Sie die Meldefristen. Die Modalitäten der Registrierung können auf der Internetpräsenz des MaStR eingesehen werden.
http://www.marktstammdatenregister.de).

Bitte lassen Sie uns eine Registrierungsbestätigung zukommen:

Beispiele siehe: EA-08-1-MStR-Meldung

KWK-Anlagen müssen zusätzlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet werden, hier benötigen wir den entsprechenden BAFA-Bescheid:

Die EEG- bzw. KWK-Vergütung kann nur gewährt werden, wenn die o.g. Nachweise vorliegen.

Nach dem Netzanschluss und nach der Vorlage nötigen Unterlagen übersenden wir Ihnen eine Einspeisebestätigung.

Das der Einspeisebestätigung beiliegende Kundendatenblatt bitten wir ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückzusenden; das Datenblatt enthält die Angaben zur Bankverbindung, zur steuerlichen Behandlung der Anlage sowie eine Abfrage zur Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Letztverbraucher.

Nach Eingang des Kundendatenblattes beginnen die monatlichen Abschlagszahlungen zur Vergütung der ins Netz eingespeisten Energie der Erzeugungsanlage. Die Abschlagszahlungen erfolgen monatlich und werden rückwirkend für den Vormonat überwiesen.

Die Abschlagszahlungen für PV-Anlagen werden im Inbetriebnahmejahr unter Berücksichtigung der gegebenfalls zu entrichtenden EEG-Umlage mit den zu erwarteten Erträgen abgeschätzt. Nach Ablauf eines vollen Kalenderjahres werden die Abschläge entsprechend der tatsächlich eingespeisten Energie neu festgesetzt.

Um den 31.12. jeden Jahres werden von Ihnen oder von einem beauftragten Dritten die relevanten Zähler abgelesen und die Zählerstande an die Stadtwerke Langen übermittelt.

Nach Mitteilung der Zählerstände erstellen wir die Abschlussrechnung für das Kalenderjahr.

Stadtwerke Langen GmbH
Einspeiseservice
Weserstraße 14
63225 Langen
E-Mail: Einspeiseservice@stadtwerke-langen.de
Tel.: 06103/ 595-340
Fax.: 06103/ 595-224

Erneuerbare Energien

Nachfolgend zeigen wir gemäß § 77 Abs.1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien die folgenden Daten an:

EEG Testat für 2021
EEG Anlagenstammdaten 2021